Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz gewährt eine Sofortleistung bei Schwerverletzungen, um betroffenen Personen schnelle finanzielle Unterstützung zu bieten.
1. Voraussetzung und Umfang der Leistung
Führt der Unfall bei der versicherten Person zu einer im Folgenden genannten Verletzung, wird einmalig eine Sofortleistung in Höhe von 25.000 EUR gezahlt, sofern nicht der Tod innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall eintritt:
a) Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks;
b) Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen Hand;
c) Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades;
d) Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Hautoberfläche;
e) Erblindung;
f) Schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma nachfolgend genannter Art:
- Fraktur an zwei langen Röhrenknochen an unterschiedlichen Gliedmaßen (Ober-/Unterarm,
Ober-/Unterschenkel); Beispiel: Die versicherte Person erleidet einen Fahrradunfall. Durch den Sturz bricht sie sich das Schienbein und den Oberarmknochen. Ein gleichzeitiger Bruch zweier in derselben Gliedmaße befindlicher Röhrenknochen – wie z. B. von Elle und Speiche oder von Schienbein und Wadenbein – löst keinen Leistungsanspruch auf diese "Sofortleistung bei Schwerverletzungen" aus.
oder
- gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen oder
- Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen:
-
- Fraktur eines langen Röhrenknochens;
- Fraktur des Beckens;
- Fraktur der Wirbelsäule;
- gewebezerstörender Schaden eines inneren Organs.
-