Die Barmenia Unfallversicherung zahlt im Premium Schutz eine einmalige Sofortleistung von 25.000 EUR, wenn ein Unfall zu einer schweren Verletzung führt – etwa Querschnittslähmung, Amputation, Schädel-Hirn-Trauma, schweren Verbrennungen, Erblindung oder einem Polytrauma. So erhalten Betroffene schnelle finanzielle Unterstützung.
1. Voraussetzung und Umfang der Leistung
Führt der Unfall bei der versicherten Person zu einer im Folgenden genannten Verletzung, wird einmalig eine Sofortleistung in Höhe von 25.000 EUR gezahlt, sofern nicht der Tod innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall eintritt:
- a) Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks;
- b) Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen Hand;
- c) Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades;
- d) Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Hautoberfläche;
- e) Erblindung;
- f) Schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma nachfolgend genannter Art:
- Fraktur an zwei langen Röhrenknochen an unterschiedlichen Gliedmaßen (Ober-/Unterarm, Ober-/Unterschenkel);
Beispiel: Die versicherte Person erleidet einen Fahrradunfall. Durch den Sturz bricht sie sich das Schienbein und den Oberarmknochen. Ein gleichzeitiger Bruch zweier in derselben Gliedmaße befindlicher Röhrenknochen – wie z. B. von Elle und Speiche oder von Schienbein und Wadenbein – löst keinen Leistungsanspruch auf diese "Sofortleistung bei Schwerverletzungen" aus.
oder
- gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen oder
- Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen:
- Fraktur eines langen Röhrenknochens;
- Fraktur des Beckens;
- Fraktur der Wirbelsäule;
- gewebezerstörender Schaden eines inneren Organs.
- Fraktur an zwei langen Röhrenknochen an unterschiedlichen Gliedmaßen (Ober-/Unterarm, Ober-/Unterschenkel);
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Unfall zu einer der aufgeführten besonders schweren Verletzungen führt, erhält die versicherte Person eine einmalige Geldzahlung von 25.000 EUR. Diese Leistung soll unmittelbar nach dem Unfall finanziell entlasten. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall verstirbt. Beim Polytrauma kommt es darauf an, dass die Brüche unterschiedliche Gliedmaßen betreffen – ein Doppelbruch innerhalb derselben Gliedmaße genügt nicht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Sofortleistung bei Schwerverletzungen?
Die Sofortleistung wird einmalig in Höhe von 25.000 EUR gezahlt.
Bei welchen Verletzungen wird die Sofortleistung gezahlt?
Gezahlt wird bei Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks, Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen Hand, Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades, Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Hautoberfläche, Erblindung sowie bei einer schweren Mehrfachverletzung/Polytrauma der genannten Art.
Gibt es eine Frist, die den Anspruch ausschließt?
Ja. Die Sofortleistung wird nur gezahlt, sofern nicht der Tod innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall eintritt.
Löst ein Doppelbruch in derselben Gliedmaße einen Anspruch aus?
Nein. Ein gleichzeitiger Bruch zweier in derselben Gliedmaße befindlicher Röhrenknochen – wie z. B. Elle und Speiche oder Schienbein und Wadenbein – löst keinen Leistungsanspruch auf diese "Sofortleistung bei Schwerverletzungen" aus. Erforderlich ist eine Fraktur an zwei langen Röhrenknochen an unterschiedlichen Gliedmaßen.
Wie oft wird die Sofortleistung gezahlt?
Die Sofortleistung wird einmalig gezahlt.