Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz erstattet nach einem versicherten Unfall die selbst getragenen Kur- und Reha-Kosten – ohne Begrenzung, wenn eine medizinisch notwendige Kur oder ein Sanatoriums- bzw. Rehaaufenthalt von mindestens drei Wochen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall durchgeführt und ärztlich nachgewiesen wird.
1. Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person hat
- nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall
- wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
- innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltage an gerechnet,
- für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen
eine medizinisch notwendige Kur/einen medizinisch notwendigen Sanatoriums-/Rehaaufenthalt (teil- oder vollstationär) durchgeführt.
Diese Voraussetzungen müssen von Ihnen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlungen sind keine Kur- oder Reha-Maßnahme.
2. Höhe der Leistung
Wir zahlen die nachgewiesenen, von der versicherten Person selbst getragenen Reha-/Kurkosten ohne Begrenzung. Dabei wird die Regelung, siehe Beitrag: „Anrechnung ab einem Mitwirkungsanteil von 70 %“ entsprechend berücksichtigt.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem versicherten Unfall eine ärztlich bestätigte Kur oder einen Reha-Aufenthalt von mindestens drei Wochen benötigt, kann sich die selbst getragenen Kosten erstatten lassen. Wichtig ist, dass die Maßnahme innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall stattfindet und mit einem ärztlichen Attest belegt wird. Eine rein vollstationäre Heilbehandlung zählt dabei nicht als Kur- oder Reha-Maßnahme.
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Frist muss die Kur oder Reha durchgeführt werden?
Die Maßnahme muss innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, durchgeführt werden.
Wie lange muss der Aufenthalt mindestens dauern?
Die Kur bzw. der Sanatoriums-/Rehaaufenthalt muss für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen erfolgen.
Wie weise ich die Voraussetzungen nach?
Die Voraussetzungen müssen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Zählt eine vollstationäre Heilbehandlung als Kur oder Reha?
Nein. Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlungen sind keine Kur- oder Reha-Maßnahme.
Wie hoch ist die Leistung?
Erstattet werden die nachgewiesenen, von der versicherten Person selbst getragenen Reha-/Kurkosten ohne Begrenzung. Dabei wird die Regelung zur Anrechnung ab einem Mitwirkungsanteil von 70 % entsprechend berücksichtigt.