Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz übernimmt Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze nach einem Unfall und erstattet zusätzlich Mehraufwendungen für die Rückkehr, Heimfahrt- oder Unterbringungskosten mitreisender Angehöriger sowie Überführungs- und Bestattungskosten im Todesfall.
1. Voraussetzungen für die Leistung
Der versicherten Person sind nach einem Unfall Kosten entstanden:
- für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten oder
- für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik.
Einem Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
2. Art der Leistung
(1) Wir ersetzen die Mehraufwendungen für Mittel und Einrichtungen (z. B. Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer nach einem Tauchunfall), die zur Vermeidung von unfallbedingten Gesundheitsschäden der versicherten Person notwendig sind.
(2) Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren.
(3) Wir ersetzen bei einem Unfall im Ausland die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person.
(4) Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
3. Höhe der Leistung
Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Unfall, können neben der eigentlichen Verletzung weitere Kosten entstehen – etwa für die Suche, Bergung oder Rettung sowie für den Transport ins Krankenhaus. Diese Leistung soll solche Zusatzkosten auffangen, wenn kein anderer Kostenträger dafür aufkommt. Dazu zählen auch Mehraufwendungen für die Rückkehr nach Hause, Unterstützung für mitreisende Angehörige bei Unfällen im Ausland sowie Überführungs- oder Bestattungskosten im Todesfall. Erstattet werden nachgewiesene Kosten, die nicht von Dritten übernommen werden.
Häufige Fragen
Welche Einsätze sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten sowie der ärztlich angeordnete Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik.
Zahlt die Versicherung auch, wenn ein anderer Kostenträger zuständig ist?
Voraussetzung ist, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
Gilt der Schutz auch bei einem Unfall im Ausland?
Ja. Bei einem Unfall im Ausland werden die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person ersetzt.
Welche Leistungen gibt es im Todesfall?
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland werden die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz ersetzt. Im Ausland werden die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz übernommen.
In welcher Höhe werden die Kosten erstattet?
Erstattet werden nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten.