Mit der Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz erhalten Versicherte bei einem zu erwartenden unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % ein professionelles Rehabilitations-Management. Ein medizinisch-berufskundlicher Beratungsdienst begleitet über drei Phasen bis zur Rehabilitation – mit Kostenübernahme bis 10.000 EUR je Versicherungsfall.
1. Voraussetzung für die Leistung
Ist nach den Bemessungsgrundsätzen auf Basis der zuletzt erhobenen ärztlichen Befunde ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von mindestens 50 % zu erwarten, so entsteht ein Anspruch auf die Rehabilitations-Management-Serviceleistungen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.
2. Art der Leistung
Wir wählen einen medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Rehabilitationsmanagementdienst aus, der in unserem Auftrag die folgenden Serviceleistungen erbringt:
- In der ersten Leistungsphase wird auf der Grundlage der medizinischen Diagnosen und Unterlagen unter Berücksichtigung der individuellen Situation der versicherten Person die grundsätzliche Vorgehensweise empfohlen.
- In der zweiten Leistungsphase werden für die versicherte Person umfassende Empfehlungen zur medizinischen, schulischen, berufskundlichen und sozialen rehabilitativen Betreuung für die kommenden Monate oder Jahre erarbeitet.
- In der dritten Leistungsphase wird die versicherte Person auf Basis der in der zweiten Leistungsphase erarbeiteten Empfehlungen kontinuierlich bis zur medizinischen, sozialen und schulischen/beruflichen Rehabilitation begleitet.
3. Höhe der Leistung
Wir übernehmen ausschließlich die für die medizinisch-berufskundliche Beratungstätigkeit anfallenden Kosten bis zu einem Betrag von 10.000 EUR je Versicherungsfall. Die Kosten, die aus der Durchführung der empfohlenen Maßnahmen entstehen, werden nicht übernommen.
4. Art und Umfang der Leistungen sowie Dauer der Leistungserbringung
Art und Umfang der Leistungen sowie die Dauer der Leistungserbringung sind insbesondere abhängig von der Art der Erkrankung, ihrem Verlauf und ihren Folgen.
Die Leistungen werden erbracht, bis nach Beurteilung des medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Rehabilitationsmanagementdienstes Fortschritte hinsichtlich der medizinischen, sozialen und schulischen/beruflichen Rehabilitation nicht mehr zu erwarten sind, längstens bis zum Erreichen des Höchstbetrages von 10.000 EUR für die Kostenübernahme.
5. Ort der Leistungserbringung
Die Leistungen werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erbracht. Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können für die Zeit des Auslandsaufenthaltes die Leistungen nicht beansprucht werden. Dies gilt nicht, wenn der Auslandsaufenthalt Teil des Rehabilitationsprozesses ist, der von uns oder vom eingeschalteten medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Rehabilitationsmanagementdienst vorgeschlagen wurde.
6. Zahlung ohne endgültige Prüfung des Anspruchs
Da vor einer Einschaltung des medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Rehabilitationsmanagementdienstes nicht immer abschließend geprüft werden kann, ob Versicherungsschutz besteht, ist mit der Erbringung der Rehabilitations-Management-Serviceleistungen eine Anerkennung unserer Leistungspflicht aus diesem Vertrag nicht verbunden. In jedem Fall tragen wir die Kosten für bereits erbrachte Rehabilitations-Management-Serviceleistungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Unfall ein schwerer, bleibender Gesundheitsschaden zu erwarten ist, stellt die Versicherung einen spezialisierten Beratungsdienst zur Seite. Dieser begleitet die betroffene Person Schritt für Schritt auf ihrem Weg zurück in den Alltag, in Schule oder Beruf – von der ersten Einschätzung über konkrete Empfehlungen bis hin zur laufenden Betreuung. Getragen werden dabei die Kosten der Beratung selbst, nicht jedoch die Kosten der empfohlenen Maßnahmen.
Häufige Fragen
Wann habe ich Anspruch auf das Rehabilitations-Management?
Der Anspruch entsteht, wenn nach den Bemessungsgrundsätzen auf Basis der zuletzt erhobenen ärztlichen Befunde ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von mindestens 50 % zu erwarten ist.
Bis zu welchem Betrag werden die Kosten übernommen?
Übernommen werden ausschließlich die Kosten der medizinisch-berufskundlichen Beratungstätigkeit bis zu 10.000 EUR je Versicherungsfall. Kosten aus der Durchführung der empfohlenen Maßnahmen werden nicht übernommen.
Aus welchen Phasen besteht die Leistung?
Die Leistung erfolgt in drei Phasen: In der ersten wird die grundsätzliche Vorgehensweise empfohlen, in der zweiten werden umfassende Empfehlungen zur rehabilitativen Betreuung erarbeitet und in der dritten wird die versicherte Person kontinuierlich bis zur Rehabilitation begleitet.
Gelten die Leistungen auch im Ausland?
Die Leistungen werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erbracht. Für die Zeit eines Auslandsaufenthaltes können sie nicht beansprucht werden – es sei denn, der Auslandsaufenthalt ist Teil des vorgeschlagenen Rehabilitationsprozesses.
Bedeutet die Erbringung der Leistung eine Anerkennung der Leistungspflicht?
Nein. Mit der Erbringung der Rehabilitations-Management-Serviceleistungen ist keine Anerkennung der Leistungspflicht aus dem Vertrag verbunden. In jedem Fall trägt die Versicherung die Kosten für bereits erbrachte Serviceleistungen.