Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz zahlt eine Übergangsleistung, wenn eine unfallbedingte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50 % länger als sechs Monate andauert. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, welche Frist Sie einhalten müssen und in welcher Höhe gezahlt wird.
1. Voraussetzungen für die Leistung
(1) Die versicherte Person ist unfallbedingt
- im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
- zu mindestens 50 % in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate an.
(2) Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen.
Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
Beispiel:
Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen.
2. Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Die Übergangsleistung überbrückt finanziell die Zeit nach einem Unfall, wenn Sie über einen längeren Zeitraum spürbar eingeschränkt sind. Ist Ihre normale Leistungsfähigkeit durch den Unfall um mindestens die Hälfte gemindert und hält diese Einschränkung länger als ein halbes Jahr an, können Sie die vereinbarte Summe erhalten. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig mit einem ärztlichen Attest melden.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf die Übergangsleistung?
Wenn die versicherte Person unfallbedingt – im beruflichen oder außerberuflichen Bereich und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen – zu mindestens 50 % in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und diese Beeinträchtigung vom Unfalltag an ununterbrochen mehr als 6 Monate andauert.
Bis wann muss ich die Beeinträchtigung geltend machen?
Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall durch ein ärztliches Attest geltend machen. Geltend machen heißt, dass Sie mitteilen, von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten auszugehen.
Was passiert, wenn ich die Frist versäume?
Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt sich ein Versäumnis entschuldigen – zum Beispiel, wenn Sie durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten haben und deshalb keinen Kontakt aufnehmen konnten.
In welcher Höhe wird die Übergangsleistung gezahlt?
Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.