Mit der Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz lassen sich die Versicherungssummen für Invaliditäts-Kapitalleistung, Unfallrente, Krankenhaustagegeld und Todesfallleistung jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen – unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb festgelegter Grenzen.
1. Sie können die vereinbarten Versicherungssummen für
- die Invaliditäts-Kapitalleistung,
- die Unfallrente,
- das Krankenhaustagegeld und
- die Todesfallleistung
unter den in den Punkten 2 und 3. genannten Voraussetzungen jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Dabei sind die Versicherungssummen für die Invaliditäts-Kapital- und Todesfallleistung auf volle 500 EUR, für die Unfallrente und für das Krankenhaustagegeld auf volle Euro zu runden. Der neue Beitrag wird aus den erhöhten Versicherungssummen berechnet.
Für die Beitragsberechnung der Summenerhöhung wird das Alter der versicherten Person am Tag des Wirksamwerdens der Erhöhung zu Grunde gelegt.
2. Voraussetzungen für die Erhöhung der Versicherungssummen
- Die versicherte Person hat das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Die versicherte Person hat noch keinen Unfall erlitten, der zu einer Leistung aus diesem Vertrag geführt hat.
3. Begrenzung der Erhöhungsmöglichkeit
- Innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren können Sie die Versicherungssummen um 25 % der jeweils zuletzt geltenden Summen heraufsetzen.
- Die zum Zeitpunkt der Erhöhung in unseren Annahmerichtlinien festgelegten Höchstversicherungssummen bilden die Höchstgrenze für eine Nachversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Sie können den Umfang Ihres Unfallschutzes nachträglich aufstocken, ohne dazu erneut Angaben zu Ihrer Gesundheit machen zu müssen. Das gilt für mehrere Leistungsarten und ist an das Alter der versicherten Person, einen bisher schadenfreien Verlauf sowie an festgelegte Höchstgrenzen und einen zeitlichen Rahmen gebunden. Der Beitrag richtet sich anschließend nach den höheren Summen.
Häufige Fragen
Für welche Leistungen kann ich die Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung erhöhen?
Ohne erneute Gesundheitsprüfung lassen sich die Summen für die Invaliditäts-Kapitalleistung, die Unfallrente, das Krankenhaustagegeld und die Todesfallleistung erhöhen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Erhöhung erfüllt sein?
Die versicherte Person darf das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch keinen Unfall erlitten haben, der zu einer Leistung aus diesem Vertrag geführt hat.
Wie stark und wie oft kann ich die Versicherungssummen erhöhen?
Innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren können Sie die Versicherungssummen um 25 % der jeweils zuletzt geltenden Summen heraufsetzen.
Gibt es eine Obergrenze für die Nachversicherung?
Ja. Die zum Zeitpunkt der Erhöhung in den Annahmerichtlinien festgelegten Höchstversicherungssummen bilden die Höchstgrenze für eine Nachversicherung.
Wie wird der neue Beitrag berechnet?
Der neue Beitrag wird aus den erhöhten Versicherungssummen berechnet. Grundlage ist das Alter der versicherten Person am Tag des Wirksamwerdens der Erhöhung.