Mit dem Genesungsgeld aus der Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz erhalten Versicherte nach einer vollstationären Behandlung finanzielle Unterstützung während der Heilung – gezahlt für dieselbe Anzahl an Tagen wie das Krankenhaustagegeld und selbst dann, wenn die versicherte Person im Krankenhaus an den Unfallfolgen stirbt.
1. Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld.
2. Höhe und Dauer der Leistung
Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 2 Jahre in Höhe der für das Krankenhaustagegeld vereinbarten Versicherungssumme.
3. Genesungsgeldanspruch bei Tod der versicherten Person
Der Anspruch auf Genesungsgeld bleibt auch dann bestehen, wenn die versicherte Person während des Krankenhausaufenthaltes an den Unfallfolgen stirbt.
Was bedeutet das konkret?
Das Genesungsgeld ist eine zusätzliche Zahlung nach einem Krankenhausaufenthalt. Wer im Anschluss an eine vollstationäre Behandlung Anspruch auf Krankenhaustagegeld hatte, erhält für die gleiche Zeitspanne auch Genesungsgeld – als Unterstützung in der Erholungsphase. Diese Erläuterung dient nur der besseren Verständlichkeit und ist unverbindlich; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf Genesungsgeld?
Der Anspruch besteht, wenn die versicherte Person aus der vollstationären Behandlung entlassen worden ist und Anspruch auf Krankenhaustagegeld hatte.
Für wie viele Tage wird das Genesungsgeld gezahlt?
Es wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die auch Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens für 2 Jahre.
Wie hoch ist das Genesungsgeld?
Es wird in Höhe der für das Krankenhaustagegeld vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Bleibt der Anspruch bei Tod der versicherten Person bestehen?
Ja. Der Anspruch auf Genesungsgeld bleibt auch dann bestehen, wenn die versicherte Person während des Krankenhausaufenthaltes an den Unfallfolgen stirbt.