Das Krankenhaustagegeld der Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz sorgt für finanzielle Entlastung bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt: Es wird für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, verdoppelt sich bei Unfällen im Ausland sowie beim Rooming-In für Kinder und gilt auch bei ambulanten Operationen und Sanatoriumsaufenthalten.
1. Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung.
(1) Sanatoriumsaufenthalt
Bei unfallbedingtem Aufenthalt in Sanatorien wird das Krankenhaustagegeld nur gezahlt, wenn die versicherte Person vor dem unfallbedingten Sanatoriumsaufenthalt auf Grund des Unfalles stationär im Krankenhaus behandelt wurde.
(2) Aufenthalt in „Gemischten Anstalten“
Erfolgt die unfallbedingte Heilbehandlung in einer Anstalt, die sowohl der Heilbehandlung als auch der Rehabilitation dient, so bleibt der Krankenhaustagegeldanspruch bestehen.
(3) Ambulante Operationen
Wir zahlen ein Krankenhaustagegeld auch dann, wenn sich die versicherte Person wegen eines Unfalls einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht und sie deswegen für mindestens 3 Tage ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig bzw. vollständig in ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich beeinträchtigt ist.
2. Höhe und Dauer der Leistung
Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens jedoch für fünf Jahre ab dem Tag des Unfalls.
Für Aufenthalte in Sanatorien gilt eine geringere Leistungshöhe und -dauer.
- Unfall im Ausland: Das vereinbarte Krankenhaustagegeld verdoppelt sich, wenn sich der Unfall im Ausland ereignet und dort eine medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung stattgefunden hat, für deren Dauer.
- Aufenthalt in Sanatorien: Wir zahlen längstens bis zu einer Dauer von 60 Tagen 50 % des versicherten Krankenhaustagegeldes. Eine Mehrleistung gilt hierfür nicht.
- Ambulante chirurgische Operationen: Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld für drei Tage.
- Rooming-In für die Kinder-Unfallversicherung: Wird neben einem versicherten Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr während einer stationären Heilbehandlung ein Elternteil als Begleitperson stationär aufgenommen, verdoppelt sich das für das Kind vereinbarte Krankenhaustagegeld für die Dauer der Begleitung. Die Dauer der Begleitung ist durch eine Bescheinigung des Krankenhauses nachzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Liegt eine versicherte Person nach einem Unfall im Krankenhaus, erhält sie für jeden Tag der vollstationären Behandlung einen vereinbarten Tagessatz. Dieser Betrag hilft, zusätzliche Kosten während des Aufenthalts abzufedern. In besonderen Situationen – etwa bei einem Unfall im Ausland oder wenn ein Elternteil ein Kind im Krankenhaus begleitet – kann sich die Leistung verdoppeln. Auch bei ambulanten Operationen und bei Sanatoriumsaufenthalten kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch bestehen. Maßgeblich sind stets die vereinbarten Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Wann wird das Krankenhaustagegeld gezahlt?
Es wird gezahlt, wenn sich die versicherte Person wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet – und zwar für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für fünf Jahre ab dem Tag des Unfalls.
Verdoppelt sich das Krankenhaustagegeld bei einem Unfall im Ausland?
Ja. Das vereinbarte Krankenhaustagegeld verdoppelt sich, wenn sich der Unfall im Ausland ereignet und dort eine medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung stattgefunden hat, für deren Dauer.
Gibt es Krankenhaustagegeld auch bei ambulanten Operationen?
Ja. Bei einer unfallbedingten ambulanten chirurgischen Operation wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld für drei Tage gezahlt, sofern die versicherte Person deswegen für mindestens 3 Tage ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig bzw. vollständig in ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich beeinträchtigt ist.
Welche Leistung gilt bei einem Aufenthalt in einem Sanatorium?
Bei Aufenthalt in Sanatorien werden längstens bis zu einer Dauer von 60 Tagen 50 % des versicherten Krankenhaustagegeldes gezahlt. Eine Mehrleistung gilt hierfür nicht. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person vor dem Sanatoriumsaufenthalt aufgrund des Unfalles stationär im Krankenhaus behandelt wurde.
Was gilt beim Rooming-In für Kinder?
Wird neben einem versicherten Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr während einer stationären Heilbehandlung ein Elternteil als Begleitperson stationär aufgenommen, verdoppelt sich das für das Kind vereinbarte Krankenhaustagegeld für die Dauer der Begleitung. Die Dauer ist durch eine Bescheinigung des Krankenhauses nachzuweisen.