Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz zahlt eine monatliche Unfallrente, sobald der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % erreicht. Erfahren Sie, wie sich die Rente bemisst, wann sie beginnt und endet, welche Rolle Lebensbescheinigungen spielen und wie hoch die Todesfall-Kapitalleistung ausfällt.
Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten siehe Beitrag "Invaliditätsleistung" "Bemessung des Invaliditätsgrades".
Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt siehe Beitrag "Invaliditätsleistung".
Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe der Leistung unberücksichtigt.
Vereinbarte Gliedertaxenmodelle werden nur berücksichtigt, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
1. Voraussetzungen für die Leistung
Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50 %.
2. Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der nach den vertraglichen Vereinbarungen zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls geltenden Versicherungssumme für die Rentenleistung.
3. Beginn und Dauer der Leistung
(1) Wir zahlen die Unfallrente
- rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach
- monatlich im Voraus.
(2) Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem
- die versicherte Person stirbt oder
- wir Ihnen mitteilen, dass auf Grund einer Neubemessung nach Ziffer 12.4 der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist.
Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn Sie uns die Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
4. Todesfall-Kapitalleistung
Wird zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person eine Unfallrente aus diesem Vertrag gezahlt, so zahlen wir eine einmalige Todesfall-Kapitalleistung in Höhe des 12-fachen des zum Todeszeitpunkt gezahlten monatlichen Unfallrente-Betrages.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt, die einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % entspricht, erhalten Sie eine monatlich ausgezahlte Rente. Die Zahlung beginnt rückwirkend ab dem Monat des Unfalls und läuft weiter, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Sinkt der Invaliditätsgrad später unter die Grenze oder verstirbt die versicherte Person, endet die Rente zum Ende des betreffenden Monats. Verstirbt jemand, während die Rente läuft, wird zusätzlich eine einmalige Kapitalleistung fällig. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ab welchem Invaliditätsgrad wird die Unfallrente gezahlt?
Die Unfallrente wird gezahlt, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % beträgt.
Wann beginnt die Zahlung der Unfallrente?
Die Unfallrente wird rückwirkend ab Beginn des Monats gezahlt, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach monatlich im Voraus.
Wann endet die Zahlung der Unfallrente?
Die Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem die versicherte Person stirbt oder in dem wir Ihnen mitteilen, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad aufgrund einer Neubemessung nach Ziffer 12.4 unter 50 % gesunken ist.
Was passiert, wenn ich keine Lebensbescheinigung einreiche?
Wir dürfen zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anfordern. Senden Sie die Bescheinigung nicht unverzüglich zu, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Wie hoch ist die Todesfall-Kapitalleistung?
Wird zum Zeitpunkt des Todes eine Unfallrente aus diesem Vertrag gezahlt, zahlen wir eine einmalige Todesfall-Kapitalleistung in Höhe des 12-fachen des zum Todeszeitpunkt gezahlten monatlichen Unfallrente-Betrages.