Die Barmenia Privathaftpflicht bietet im Premium Schutz eine Fortsetzung der Privathaftpflicht nach dem Tod des Versicherungsnehmers, um Hinterbliebene abzusichern.
Nach Ihrem Tod besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Das gilt
- für Ihren mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und/oder
- für Ihre unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden
Kinder.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner beglichen, so wird dieser Versicherungsnehmer.