Die Barmenia Privathaftpflicht bietet im Premium Schutz umfassende Absicherung bei Veränderungen des versicherten Risikos und unterstützt Versicherte bei Schadensfällen.
Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht
1. aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungsoder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
2. aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer
Rechtsvorschriften. In diesen Fällen sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung
einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt
wird, in welchem wir von der Erhöhung Kenntnis erhalten haben.
3. Bei Veränderungen des versicherten Risikos sind die Regelungen zur Mitteilungspflicht und zur Beitragsregulierung zu beachten.