Die Barmenia Privathaftpflicht bietet im Premium Schutz eine Mitversicherung der Haftpflicht für Selbstständige und schützt umfassend vor beruflichen Haftungsrisiken.
1. Versicherte selbstständige/ freiberufliche Tätigkeiten
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht oder die einer mitversicherten Person aus folgenden selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeiten (als),
- Alleinunterhalter,
- Änderungsschneiderei, Stickerei,
- Call-Center-Tätigkeit im werbenden Bereich,
- Daten- und Texterfassung,
- Erteilen von Nachhilfeunterricht, Mal-, Bastelund Handarbeitskursen;
- Erteilung von Fitnessunterricht/Sportunterricht
– z. B. auch Pilates- und Yoga – (Übungs-/ Kursleiter z. B. im Turnverein, Fitness-Center
oder in einer Schule); - Flohmarkt- und Basarverkauf,
- Fotograf/in;
- Friseur/in;
- Gäste-/Fremdenführungen;
- Vertrieb von Kosmetik, Kerzen, Schmuck, Reinigungsartikeln, Geschirr, Kochgeräten, Dessous und Ehehygieneartikeln;
- Erstellung und Vertrieb von Handarbeiten/ Geschenkartikeln– Umfrage-/Call-Centertätigkeiten für Markt- und Meinungsforschungsinstitute;
- Mitwirkung an Karnevalsveranstaltungen;
- Musiklehrer/in;
- Verteilung von Zeitschriften und Werbeprospekten;
- Tierbetreuung
- Übersetzer
2. Leistungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind, dass
a) aus den versicherten Tätigkeiten ein Gesamtumsatz (einzeln oder in Ihrer Gesamtheit) im vorangegangenen Versicherungsjahr von nicht mehr als 15.000 EUR erzielt wurde und im laufenden Versicherungsjahr – bei einer zeitanteilmäßigen Vorausberechnung – der Gesamtumsatz 15.000 EUR nicht überschreiten wird;
Wird der Umsatz in Höhe von 15.000 EUR überschritten, besteht auch für das Risiko aus dem Umsatz bis 15.000 EUR kein Versicherungsschutz.
b) - sofern für die Ausübung der versicherten selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeiten die Nutzung von Räumlichkeiten erforderlich ist – für diese Zwecke ausschließlich Räume der ansonsten selbst bewohnten Wohnung bzw. des selbst bewohnten Einfamilienhauses genutzt werden und keine weiteren Betriebsgebäude, -räume und/oder -grundstücke existieren;
Versicherungsschutz besteht jedoch für ein Lager, das sich auf dem Grundstück der selbst bewohnten Wohnung/des Einfamilienhauses befindet.
c) keine Angestellten beschäftigt werden (mit Ausnahme einer einzigen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person).
3. Versicherte Zusatzleistungen
Mitversichert ist im Rahmen dieser versicherten Tätigkeiten Ihre gesetzliche Haftpflicht
a) aus Tätigkeiten, die auf fremden Grundstücken ausgeübt werden (z. B. bei Kundenbesuchen);
b) der Teilnahme an Märkten/Basaren, Messen und Ausstellungen sowie Vorführungen betrieblicher Erzeugnisse;
c) aus dem Besitz und der Unterhaltung von Reklameeinrichtungen (Transparenten, Reklametafeln, Leuchtröhrenanlagen usw.).
4. Nicht versichert Haftpflichtansprüche
a) Produkthaftpflicht
Nicht versichert ist das Produkthaftpflichtrisiko und das Risiko des Herstellens aus den vertriebenen Produkten.
b) Arzneimittel
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Personenschäden durch im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes an Verbraucher abgegebene Arzneimittel, für die Sie oder eine versicherte Person in der Eigenschaft als pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des Arzneimittelgesetzes eine Deckungsvorsorge zu treffen haben.
5. Vorleistungspflicht anderer Ersatzpflichtiger
Erhalten Sie oder eine mitversicherte Person für einen Versicherungsfall Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag (z. B. Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung), entfällt für diesen Versicherungsfall der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
6. Unwirksamkeit anderer Regelungen
Die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus selbstständigen Tätigkeiten kann nicht durch die
„Barmenia-Leistungs-Garantie“ erweitert werden. Auch die Regelungen zur Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos und zur Vorsorgeversicherung gelten nicht.