Die Barmenia Privathaftpflicht bietet im Premium Schutz eine umfassende Vorsorgeversicherung, die Versicherte vor unvorhersehbaren Risiken im Alltag absichert.
1. Im Umfang des bestehenden Vertrages ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert.
Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die
Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.
Melden Sie uns ein neues Risiko nicht rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns dasneue Risiko angezeigt haben, so haben Sie zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zu Stande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
2. Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung in Höhe der für die Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssumme.
3. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für
a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; Für Hunde, die einer Versicherungspflicht unterliegen, gilt die Ausnahmeregelung
d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen
Versicherungsverträgen zu versichern sind;
e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
4. Vorsorgeversicherung für Hunde, für die eine Versicherungspflicht gilt
(1) Es gilt die Vorsorgeversicherung für die private Hundehaltung, wenn eine Versicherungspflicht für den/die neu hinzu kommenden Hund/e besteht.
(2) Handelt es sich bei dem Hund um eine Rasse, die wir nicht versichern (siehe nachfolgende
Liste), so endet der Versicherungsschutz zwei Monate nach der Meldung über die Neuanschaffung des Hundes/der Hunde.
3. Nicht versicherbare Hunderassen:
- American Pittbull-Terrier,
- American Staffordshire-Terrier,
- Bullmastiff,
- Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur-Bullterrier, etc.),
- Dogo Argentino,
- Dogue de Bordeaux,
- Fila Brasileiro,
- Mastiff,
- Mastin Espanol,
- Mastino Napoletano,
- Pitbull-Terrier,
- Rottweiler,
- Staffordshire-Bullterrier,
- Tosa Inu.