Die Barmenia Privathaftpflicht bietet im Premium Schutz Absicherung bei Schäden im Ausland und unterstützt Versicherte bei der Bewältigung internationaler Schadensfälle.
1. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese
- auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes
Risiko zurückzuführen sind oder - bei einem Auslandsaufenthalt – unabhängig davon, ob vorübergehend oder zeitlich unbegrenzt – eingetreten sind.
Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen Sie aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche
Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern.
2. Haben Sie bei einem Versicherungsfall im Ausland durch eine von Ihnen nachzuweisende behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen auf Grund Ihrer gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 250.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Auszahlung des Differenzbetrages an uns zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
Gleiches gilt für den Fall, dass die nicht mehr benötigte Kaution an Sie zurückbezahlt wird.
3. Unsere Leistungen erfolgen in Euro.
Soweit der Zahlungsort, an dem der Leistungsempfänger wohnt, bzw. seinen Sitz hat, außerhalb der
Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten unsere Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.