Die Barmenia Privathaftpflicht bietet im Premium Schutz Absicherung bei Schäden durch den Gebrauch von Luftfahrzeugen und unterstützt Versicherte bei der Schadensregulierung.
1. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den erlaubten Gebrauch ausschließlich von folgenden Luftfahrzeugen verursacht werden:
a) Luftfahrzeuge, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen;
b) ferngelenkte Multicopter (sog. "Drohnen"), die rein elektrisch (ohne Verbrennungsmotor)
angetrieben werden, mit einer Startmasse von nicht mehr als 5 kg;
Nicht versichert ist der Gebrauch von Multicoptern mit einer Startmasse über 5 kg.
Ein Multicopter ist ein Luftfahrzeug, das Auftrieb mit zwei oder mehr nach oben gerichteten Propellern erzeugt.
c) Sonstige, nicht zulassungspflichtige ferngelenkte Flugmodelle mit einer Startmasse von nicht mehr als 25 kg.
Zu b) und c):
Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf maximal drei in Ihrem Besitz befindliche derartige Flugmodelle, die erlaubterweise zu privaten Zwecken gebraucht werden.
2. Versichert ist darüber hinaus Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit Sie nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen werden.
3. Unwirksamkeit anderer Regelungen
Diese Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem erlaubten Gebrauch von Luftfahrzeugen
kann nicht durch die "Barmenia-Leistungs-Garantie" erweitert werden.