Die Barmenia Privathaftpflicht bietet im Premium Schutz eine Zusatz-Haftpflicht für Fremdfahrzeuge im Ausland und sichert vor finanziellen Risiken bei Schadensfällen ab.
1. Versichert ist Ihre die gesetzliche Haftpflicht als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuges wegen Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland, in außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira eintreten, soweit keine ausreichende Deckung aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht.
2. Als Kraftfahrzeuge gelten:
- Personenkraftwagen,
- Krafträder/-roller, Quads, Trikes, Klein- und Leichtkrafträder/-roller,
- Campingkraftfahrzeuge bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht,
soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer) bestimmt sind.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Mitführen von
Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhängern.
3. Für diese Kfz gelten nicht die Ausschlüsse in Siehe Beitrag "Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen) und Beitrag "Vorsorgeversicherung.
4. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche
a) des Eigentümers oder Halters des Fahrzeuges/Anhängers, es sei denn, es handelt sich um
Personenschäden.
b) wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des genutzten Fahrzeuges/Anhängers oder der mit diesem Fahrzeug verbundenen und beförderten Sachen.
5. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf.
Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten treten die entsprechenden Rechtsfolgen in Kraft.