Die Barmenia Privathaftpflicht bietet im Premium Schutz Absicherung gegen die Rückstufung bei Schäden mit geliehenen Kfz und schützt vor finanziellen Folgen.
Es gilt der Schadenfreiheitsrabatt.
1. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch eines fremden geliehenen oder gefälligkeitshalber überlassenen Kraftfahrzeuges.
Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich den hieraus entstehenden Vermögensschaden wegen einer Rückstufung in eine geringere Schadenfreiheitsklasse (= Verringerung des Schadenfreiheitsrabattes) der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Vollkaskoversicherung des Fahrzeuges.
2. Kein Versicherungsschutz besteht für eine Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufung wegen Schäden mit einem Fahrzeug, das Ihnen oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurde.
3. Als Kraftfahrzeuge gelten:
- Personenkraftwagen,
- Krafträder/-roller, Quads, Trikes, Klein- und Leichtkrafträder/-roller,
- Campingkraftfahrzeuge bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht,
soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer) bestimmt sind.
4. Unsere Höchstersatzleistung ist im Rahmen der Versicherungssumme auf den Mehrbeitrag begrenzt, der sich auf Grund der Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufung in den ersten fünf Jahren ergibt.
Maßgeblich sind die für das Fahrzeug geltenden Versicherungsbedingungen zur Kfz-Haftpflichtbzw. Vollkaskoversicherung. Mehr als die vom Kfz-Haftpflicht-/Vollkaskoversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt.
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die
Jahreshöchstersatzleistung.