Die Barmenia Privathaftpflicht bietet im Premium Schutz umfassende Absicherung bei Schäden durch Tiere und hilft Tierhaltern, finanzielle Risiken zu minimieren.
1. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von
- zahmen Haustieren, z. B. Katzen, Kaninchen, Tauben;
- gezähmten Kleintieren, z. B. Singvögel, Papageien, Hamster, Meerschweinchen;
- Bienen;
- einem eigenen Assistenzhund z. B. Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhund.
2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von
- Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren;
- wilden Tieren; Versichert ist jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht ausschließlich aus der erlaubten privaten, artgerechten Haltung von auf legale Weise erworbenen und legal ins Inland eingeführten wilden Tieren in Ihrer Wohnung. Aufwendungen zur Gefahrenabwehr auf Grund behördlich veranlasster Maßnahmen (z. B. für einen Polizei-/Feuerwehreinsatz) zum Einfangen eines versehentlich entwichenen wilden Tieres werden von uns übernommen, soweit Sie zur Abwendung öffentlicher Gefahren zum Kostenersatz verpflichtet sind.
- Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
3. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht
- als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
- als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
- als Fahrer bei der Benutzungg fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit kein Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer
sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.