Die Barmenia Privathaftpflicht bietet im Premium Schutz eine Absicherung bei der Sportausübung, wie Radfahren, und hilft, finanzielle Risiken zu vermeiden.
1. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung von Sport – insbesondere
a) als Radfahrer;
Hierzu zählt auch die Nutzung von so genannten Pedelecs, die nur dann eine Unterstützung durch einen Elektroantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erhalten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Die Nutzung derartiger Pedelecs ist auch dann versichert, wenn sie über eine elektrische Anfahrhilfe verfügen, die das Fahrrad rein elektrisch (also ohne zu treten) auf nicht mehr als 6 km/h
beschleunigen.
Die Nutzung von Pedelecs, die diese vorgenannten Geschwindigkeitsgrenzen überschreiten oder die versicherungspflichtig sind, ist nicht versichert.
b) aus dem Gebrauch von
- Kitesportgeräten (einschließlich Kitebuggys);
- Strand-, Land- und Eisseglern.
2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus
a) einer jagdlichen Betätigung;
b) der Teilnahme an Pferde-, Rad-, Kitebuggy-, Strand-, Land- und Eissegler- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie ein zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisiertes oder vorgeschriebenes Training hierzu, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird;
c) Beschädigung, Vernichtung oder dem Abhandenkommen der genannten Sportgeräte/Fahrzeuge/Segler und seiner Teile (z. B. Schirm, Segel).