Die Barmenia Privathaftpflicht bietet im Premium Schutz Versicherungsschutz bei Gefälligkeitshandlungen und hilft, finanzielle Risiken in solchen Situationen zu vermeiden.
Im Umfang dieses Vertrages werden wir uns nicht auf einen Ausschluss der Haftung im Fall leichter
Fahrlässigkeit durch Gefälligkeit berufen, soweit Sie dies wünschen.
Dies gilt nicht, wenn und soweit der Geschädigte in der Lage ist, Ersatz seines Schadens von einem anderen Schadenversicherer oder von einem Sozialversicherungsträger zu erlangen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind berufliche Tätigkeiten und solche Tätigkeiten, die Sie
gegen Entgelt ausüben. Der Geschädigte kann aus diesem Vertrag keine Rechte herleiten.
Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet.