Die Barmenia Privathaftpflicht bietet im Premium Schutz Absicherung beim Abhandenkommen von sonstigen fremden beweglichen Sachen und hilft, finanzielle Risiken zu vermeiden.
1. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Abhandenkommen von sonstigen fremden beweglichen Sachen, die sich in Ihrem rechtmäßigen Gewahrsam befunden haben.
2. Nicht versichert sind Ansprüche aus dem Abhandenkommen von
a) Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen,
b) Geld sowie bargeldlosen Zahlungsmitteln,
c) Schmuck- und Wertsachen,
d) Urkunden und Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern),
e) Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Person dienen, sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensfolgeschäden.