In der Privaten Haftpflichtversicherung der Barmenia Versicherung "Premium Schutz" gilt, folgendes:
1. Versichert sind Schäden aus dem Abhandenkommen von
a) fremden, zu privaten Zwecken überlassenen Schlüsseln
(auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage).
Hierzu zählen insbesondere:
- Haus- und Wohnungstürschlüssel inkl. Garagen-, Keller- und Nebenraumschlüssel zur Mietwohnung,
- Hotelschlüssel,
- Vereinsschlüssel,
- im Rahmen eines Ehrenamtes, für das Versicherungsschutz besteht, überlassene Schlüssel,
- Tresor- und Schließfachschlüssel,
- Schlüssel für Kraftfahrzeuge (z. B. Mietfahrzeuge) sowie
- Möbelschlüssel und sonstige Schlüssel zu beweglichen Sachen
Bei Wohnungseigentümern sind mitversichert
- die Kosten für das Auswechseln der im Sondereigentum von versicherten Personen stehenden Schlössern sowie
- der Schadenanteil, der auf Sie für das Auswechseln von im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Schlössern auf Grund Ihres Miteigentumsanteils entfällt (Eigenschaden).
b) beruflichen Schlüsseln
(berufsbezogen überlassene Schlüssel jeglicher Art – auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage);
Dabei ist es gleichgültig, aus welchem Grund die Schlüssel abhandengekommen sind.
Eine Leistung erfolgt auch ohne Vorliegen einer gesetzlichen Haftung, wenn Sie es wünschen.
2. Codekarten für elektronische Schlösser sowie reine Schlüssel-Transponder für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
3. Die Schlüssel müssen sich in Ihrem rechtmäßigen Gewahrsam befunden haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
4. Nicht versichert sind Folgeschäden, die sich aus dem Schlüsselverlust ergeben (z. B. Diebstahl, Vandalismus).