Die Barmenia Privathaftpflicht bietet im Premium Schutz eine umfassende Absicherung für Haus- und Grundbesitz und hilft, finanzielle Risiken zu minimieren.
1. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber (z. B. Eigentümer oder Mieter) – soweit
innerhalb Europas, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira gelegen –
a) einer oder mehrerer Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnungen;
Bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
b)
aa) eines oder mehrerer Einfamilienhäuser bzw. einer oder mehrerer Doppelhaushälften inkl. Einliegerwohnungen oder
bb) eines von Ihnen mitbewohnten Zweifamilienhauses inkl. Einliegerwohnung oder
cc) eines von Ihnen mitbewohnten Mehrfamilienhauses;
c) eines Wochenend-/Ferienhauses (auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierte
Wohnwagen sind einem Wochenendhaus gleichgestellt), sofern sie von Ihnen ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden, einschließlich der zugehörigen Garagen/Stellplätze, Gärten und Flüssiggastanks;
Ausnahme:
Nutzen Sie die von Ihnen selbst bewohnte Immobilie (das gilt ausschließlich für eine Wohnung, ein Einoder Zweifamilienhaus) auch zur Ausübung Ihres Berufes/Gewerbes, bleibt der Versicherungsschutz
für diese Immobilie bestehen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie beschäftigen – mit Ausnahme einer einzigen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person – keine Angestellten;
- Der Anteil der Fläche der beruflich/gewerblich genutzten Räume beträgt nicht mehr als 50 % von der Gesamtfläche der Wohnräume einschließlich der gewerblich/beruflich genutzten Räume.
d) eines Kleingartens/Schrebergartens einschließlich Laube/Gartenhaus;
e) eines oder mehrerer unbebauter Grundstücke bis zu einer Grundfläche von insgesamt maximal 20.000 Quadratmetern;
Wird diese Gesamtfläche von 20.000 Quadratmetern überschritten, entfällt die Mitversicherung von unbebauten Grundstücken insgesamt.
Es gelten dann die Regelungen über die Vorsorgeversicherung.
2. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung – soweit innerhalb Europas, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira gelegen –
a)
aa) eines Einfamilienhauses bzw. einer Doppelhaushälfte,
bb) eines Zweifamilienhauses,
cc) von höchstens zwei Wohneinheiten in dem von Ihnen mitbewohnten Mehrfamilienhaus
dd) weiterer Eigentumswohnungen und Einliegerwohnungen bis zu einem Bruttojahresmietwert von insgesamt 30.000 EUR (wird dieser Wert überschritten, entfällt die Mitversicherung und es gelten die Regelungen über die Vorsorgeversicherung,
ee) von einzeln vermieteten Wohnräumen,
ff) eines Ferien-/Wochenendhauses oder einer Ferienwohnung, sofern diese ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden;
b) aus der Vermietung
aa) von Garagen und Stellplätzen,
bb) einzelner Räume zu gewerblichen Zwecken,
cc) von Zimmern an Urlauber, sofern nicht mehr als acht Betten abgegeben werden und sofern kein Ausschank nach dem Gaststättengesetz erfolgt;
c) aus der Vermietung/Verpachtung der mitversicherten unbebauten Grundstücke.
3. Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die in Punkt 1. und 2. genannten Risiken auch auf die gesetzliche Haftpflicht
a) aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen).
Das gilt auch für die durch Vertrag von Ihnen ausschließlich als Mieter, Pächter oder Entleiher übernommene gesetzliche Haftpflicht für Verkehrssicherungspflichten des Vertragspartners (Vermieter, Verpächter, Verleiher) in dieser Eigenschaft;
b) als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten)
aa) für die in Punkt 1. a) bis c) genannten Risiken ohne Begrenzung der Bausumme,
bb) bei sonstigen Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 400.000 EUR je Bauvorhaben.
Bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR besteht auch Versicherungsschutz, wenn die Bauarbeiten durch Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden.
Übersteigt der Voranschlag diese Beträge, so ist für den jeweils übersteigenden Betrag noch ein Beitrag zu zahlen, der sich aus dem dann gültigen Tarif für die selbstständige BauherrenHaftpflichtversicherung ergibt.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Senkungen eines Grundstücks und Erdrutschungen.
Unsere Höchstersatzleistung für solche Schäden ist im Rahmen der Versicherungssumme auf 400.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal- ersicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich
daraus ergebenden Vermögensschäden
- am Baugrundstück selbst und
- an Gebäuden oder Anlagen auf dem Baugrundstück.
c) als Miteigentümer von Gemeinschaftsanlagen wie z. B. Spielplätze, gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, Garagenhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter, Wäschetrockenplätze und dergleichen;
Nicht versichert ist die Haftpflicht der übrigen Miteigentümer.
d) aus dem Besitz und Eigentum einer Solarthermie oder einer sonstigen Wärmepumpenanlage (zur Mitversicherung von Schäden aus Geothermieanlagen);
e) als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand;
f) der Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in dieser Eigenschaft.