Die Barmenia Privathaftpflicht bietet im Premium Schutz umfassenden Versicherungsschutz für Tagesmütter und Tagesväter, um Risiken in der Betreuung abzusichern.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater oder Babysitter, insbesondere der sich daraus ergebenden Aufsichtspflicht über fremde Kinder.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn diese Tätigkeit beruflich ausgeübt wird.
Nicht versichert
- ist die Ausübung der Tätigkeit für Betriebe und Institutionen, wie z. B. Kindergärten, Kindertagesstätten oder Kinderhorte.
- sind Haftpflichtansprüche aus dem Abhandenkommen von Sachen und dem Verlust von Geld der zu betreuenden Kinder.
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht der fremden Kinder während der Obhut.
Versichert sind auch Haftpflichtansprüche
a) der Tageskinder untereinander, sofern es sich nicht um Geschwister handelt,
b) der Tageskinder gegenüber den durch diesen Vertrag versicherten Personen wegen Personenschäden.
Erlangt das Kind Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.