Die Barmenia Privathaftpflicht bietet im Premium Schutz umfassende Leistungen und eine Vollmacht, um Versicherte bei Schadensfällen effektiv zu unterstützen.
1. Der Versicherungsschutz umfasst
a) die Prüfung der Haftpflichtfrage,
b) die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und
c) Ihre Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die von Ihnen ohne unsere Zustimmung abgegeben oder geschlossen worden sind, binden uns nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
2. Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadenersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen
Sie, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen.
Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten in Ihrem Namen.
3. Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
4. Erlangen Sie oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt.