Die Barmenia Privathaftpflicht bietet im Premium Schutz umfassenden Versicherungsschutz, der Versicherte bei verschiedenen Schadensfällen finanziell absichert.
1. Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der
Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sachoder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden
ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
2. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt,
a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf
Schadenersatz statt der Leistung;
b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können;
c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des
mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges;
d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;
e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung;
f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatzleistungen.
3. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie auf Grund einer vertraglichen
Vereinbarung oder Zusage über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.