Die Barmenia Privathaftpflicht bietet im Premium Schutz eine umfassende Privathaftpflicht für einen Single und hilft, finanzielle Risiken im Alltag abzusichern.
In der Single-Privathaftpflichtversicherung sind - zusätzlich zu Ihnen - folgende Personen
mitversichert:
1. In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in IhremHaushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen,die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen.
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und
Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
2. Notfallhelfer
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Personen, die Ihnen und den mitversicherten Personen in
einem Notfall freiwillige Hilfe leisten. Ein Notfall liegt vor, wenn sich die versicherte Person in einer Situation befindet, in der eine unmittelbare Gefahr für ihr Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit besteht.
Ersetzt werden auch Aufwendungen, die dem Helfer durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Personen entstanden sind.
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und
Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
3. Gegenseitige Haftpflichtansprüche
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden, die sich versicherte Personen untereinander zufügen,
- für Ansprüche, die von Dritten erhoben werden (z. B. gesetzliche Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden),
- bei Personenschäden auch für unmittelbare Ansprüche der versicherten Personen untereinander,
- bei sonstigen Schäden, sofern Sie von der nach Punkt 1. und 2. mitversicherten Person in Anspruch genommen werden.