Die Barmenia Tierhaftpflicht bietet im Premium Schutz eine Neuwerterstattung, die Tierhaltern eine umfassende Absicherung im Schadensfall gewährleistet.
Auf Ihren Wunsch leisten wir für irreparabel beschädigte Sachen (auch wirtschaftlicher Totalschaden), deren Neupreis nicht mehr als 5.000 EUR betrug, Schadenersatz zum Neuwert.
Voraussetzung ist, dass der erstmalige Verkauf der beschädigten/zerstörten Sache als Neuware zum
Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der Nachweis obliegt Ihnen.
Ausgeschlossen von der Neuwerterstattung bleiben Schäden an
a) mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobiltelefone, Smartphones, Funkmeldeempfänger (Pager)),
b) Computern jeder Art, auch tragbare Computersysteme (z. B. Laptop, Tablet-PC),
Hiervon gilt folgende Ausnahme:
Für einen Laptop oder Tablet-PC leisten wir dann Schadenersatz zum Neupreis, wenn dieses Gerät der versicherten Person von der Schule für Unterrichtszwecke zur Verfügung gestellt wurde.
Dies gilt ausschließlich für die versicherte Person als Schüler bis zur Beendigung ihrer Vollzeitschulpflicht (nicht Berufsschulpflicht).
c) Film- und Fotoapparate,
d) tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte (z. B. MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte),
e) Brillen jeder Art.