Die Barmenia Tierhaftpflicht bietet im Premium Schutz auch die Mitversicherung von Vermögensschäden, um umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.
1. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden
a) durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
b) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
c) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
d) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder
Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen.