Die Barmenia Tierhaftpflicht bietet im Premium Schutz umfassenden Versicherungsschutz, der auch Schäden im Ausland abdeckt.
1. Mit Ausnahme der Regelungen für "Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz" und "Forderungsausfallrisiko" gilt für den weltweiten unbegrenzten Auslandsaufenthalt:
Eingeschlossen ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle.
Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen Sie aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.
2. Haben Sie bei einem Versicherungsfall im Ausland durch eine von Ihnen nachzuweisende behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen auf Grund Ihrer gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 250.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Auszahlung des Differenzbetrages an uns zurückzuzahlen.
Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist. Gleiches gilt für den
Fall, dass die nicht mehr benötigte Kaution an Sie zurückbezahlt wird.
3. Unsere Leistungen erfolgen in Euro.
Soweit der Zahlungsort, an dem der Leistungsempfänger wohnt, bzw. seinen Sitz hat, außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten unsere Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.