Die Barmenia Tierhaftpflicht bietet im Premium Schutz Absicherung für nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge und Kfz-Anhänger.
1. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug- Anhängern:
a) nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf
eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit;
b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren.
2. Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:
Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht werden.
Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von einem Fahrer benutzt werden, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gelten Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.