Die Barmenia Tierhaftpflicht bietet Versicherungsschutz bei Schäden oder Verlust gemieteter, geleaster und geliehener Sachen, um umfassende Absicherung zu gewährleisten.:
1. Schäden an sonstigen gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen beweglichen Sachen
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht ausschließlich wegen Schäden an bisher nicht genannten fremden beweglichen Sachen, die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet, geliehen wurden oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden
a) an Kraftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen mit Motor und an Luftfahrzeugen;
Versichert bleiben Haftpflichtansprüche wegen Schäden an Elektrofahrrädern, für die keine Versicherungs- und Kennzeichenpflicht besteht.
b) durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
c) an Schmuck- und Wertsachen, auch Geld sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
2. Abhandenkommen von sonstigen fremden beweglichen Sachen
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Abhandenkommen von sonstigen fremden beweglichen Sachen, die sich in Ihrem rechtmäßigen Gewahrsam befunden haben.
Nicht versichert sind Ansprüche aus dem Abhandenkommen von
a) Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen,
b) Geld sowie bargeldlosen Zahlungsmitteln,
c) Schmuck- und Wertsachen,
d) Urkunden und Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern),
e) Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Person dienen, sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensfolgeschäden.