Die Barmenia Tierhaftpflicht bietet im Premium Schutz Versicherungsschutz bei Sachschäden an Reitutensilien, Schlitten, Wagen und Kutschen.
a) Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken geliehenen/gemieteten/geleasten
- Reitutensilien (mobile Gegenstände wie z. B. Sattel, Helm, Gerte, Trense). Mitversichert ist
auch das Abhandenkommen dieser Sachen. - Schlitten/Wagen und Kutschen.
Hierunter fallen auch sogenannte "Sättel zur Probe".
b) Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß, übermäßiger Beanspruchung, regelmäßig wiederkehrender Belastung und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.