Die Barmenia Tierhaftpflicht bietet im Premium Schutz Absicherung bei Kutsch- und Schlittenfahrten und hilft Tierhaltern, Risiken effektiv abzusichern.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Einsatz der über diesen Vertrag
versicherten Tiere als Zugtiere vor Schlitten/Wagen oder Kutschen, sofern der Einsatz nicht gegen Entgelt, sondern ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgt, einschließlich der Beförderung von Gästen.
Kutsch- und Schlittenfahrten gegen Entgelt sind mitversichert.
Wird das Gespann durch fremde Tiere ergänzt, ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters des fremden Tieres mitversichert. Kann der fremde Tierhalter aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag einen Anspruch geltend machen und unterlässt er dies, so entfällt insoweit der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Dies gilt auch, wenn er aus dem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag eine Leistung erlangt.
Nicht versichert bleiben Schäden an den gezogenen eigenen Schlitten/Wagen oder Kutschen.
Schäden an fremden Schlitten/Wagen oder Kutschen sind ausschließlich im Rahmen der Regelungen siehe Beitrag "Sachschäden an Reitutensilien, Schlitten/Wagen und Kutschen" versichert.