Die Barmenia Tierhaftpflicht bietet im Premium Schutz umfassenden Versicherungsschutz und unterstützt Tierhalter bei der Absicherung möglicher Risiken.
1. Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der
Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden
ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
2. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt,
a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung;
b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können;
c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges;
d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;
e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung;
f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatzleistungen.
3. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, die auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung oder einer Zusage über den Umfang Ihrer Schadenersatzpflicht aus den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen hinausgehen.