Die Barmenia Tierhaftpflicht bietet im Premium Schutz umfassende Absicherung für jedes versicherte Risiko und unterstützt Tierhalter bei möglichen Schadensfällen.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht
a) als privater Halter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere;
b) als Tierhüter auf Grund vertraglicher Vereinbarungen im Sinne des § 834 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), sofern Sie nicht gewerbsmäßig tätig sind.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung von bis zu zwölf Monate alten Jungtieren
des über diesen Vertrag versicherten Elterntieres.
Nach Vollendung des ersten Lebensjahres stellen die Jungtiere eine Erweiterung dar und sind gegen Zahlung der hierfür vorgesehenen Prämie zur Versicherung anzumelden.