In der Barmenia Tierversicherung bietet der Premium-Schutz klare Deckungsumfänge für eine Vielzahl von Schadensereignissen und Risiken an.
Versichertes Risiko und Versicherungsumfang
- Versichert sind die im Vertrag bezeichneten Tiere, vorausgesetzt, das Tier ist eindeutig identifizierbar, z. B. durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung. Dies muss auf der Rechnung des Tierarztes vermerkt sein.
- Beginn des Versicherungsschutzes: Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartezeit, die bei allgemeinen Krankheiten 30 Tage und bei speziellen Behandlungen bis zu 6 Monate betragen kann. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit.
2. Leistungsausschlüsse
- Es gibt bestimmte Leistungsausschlüsse, wie etwa Behandlungen für angeborene oder genetisch bedingte Fehlentwicklungen, die vor Versicherungsbeginn bekannt waren.
- Weitere ausgeschlossene Leistungen umfassen z. B. Behandlungen, die der Herstellung eines Rassestandards dienen, und Operationen aufgrund des Brachycephalen Syndroms (kurzköpfige Rassen).
3. Versicherungsleistungen im Versicherungsfall
- Heilbehandlungskosten (ambulant und stationär): Die Versicherung deckt tierärztliche Behandlungen einschließlich Medikamenten, Verbrauchsmaterialien, Diagnostik und Klinikaufenthalten. Komplementäre Behandlungsmethoden wie Akupunktur, Homöopathie und Lasertherapie sind ebenfalls versichert, sofern sie anerkannt sind.
- Operationskosten: Versichert sind die Kosten für notwendige Operationen und die dazugehörigen Voruntersuchungen sowie die Nachbehandlung (z. B. Physiotherapie). Es gilt eine maximale Anzahl von 10 physiotherapeutischen Sitzungen nach einer Operation.
- Sonderleistungen:
- Einmalige Kostenerstattung für Kastration/Sterilisation ohne medizinische Indikation bis zu 150 EUR.
- Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnsteinentfernung können über eine Pauschale für Gesundheitsleistungen abgedeckt werden.
4. Versicherungsschutz im Ausland
- Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
5. Besondere Leistungsausschlüsse
- Die Versicherung übernimmt keine Kosten für Behandlungen, die mit Trächtigkeit und Geburt im Zusammenhang stehen, mit Ausnahme von notwendigen Kaiserschnitten.
6. Beitragszahlung und Fälligkeit
- Die Beiträge sind monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zu zahlen. Wenn der Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird, kann der Versicherungsschutz ausgesetzt oder der Vertrag gekündigt werden.
7. Beitragsanpassung
- Der Beitrag kann jährlich geprüft und an veränderte Kosten- und Schadensentwicklungen angepasst werden. Dabei werden insbesondere Änderungen der Gebührenordnung für Tierärzte berücksichtigt.
8. Pflichten des Versicherungsnehmers
- Vorvertragliche Anzeigepflichten: Der Versicherungsnehmer muss alle bekannten gefahrerheblichen Umstände vor Vertragsschluss angeben.
- Pflichten im Schadensfall: Rechnungen müssen vollständig und korrekt eingereicht werden, einschließlich Informationen über das Tier und die Diagnose.