Die Barmenia Tierkrankenversicherung informiert über den Leistungsumfang bei Heilbehandlungen und erläutert, welche Kosten im Versicherungsfall abgedeckt sind.
Heilbehandlungskosten (auch stationär)
1. Versicherungsfall
Versicherungsfall ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung des versicherten Tieres
wegen einer Krankheit oder eines Unfalls.
Der Versicherungsfall beginnt mit der notwendigen Heilbehandlung; er endet,
- wenn nach veterinärmedizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht,
- spätestens jedoch, wenn der Versicherungsvertrag endet.
Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher
behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.
2. Versicherungsleistungen
Im Versicherungsfall ersetzen wir Ihnen im Rahmen der ggf. vereinbarten Jahreshöchstentschädigung die durch tierärztliche Rechnung nachgewiesenen Kosten für
(1) Konservative Behandlungen
Einschließlich Arzneimitteln, Verbrauchsmaterialien,Labor- und Röntgen-Diagnostik, Klinikaufenthalt, soweit es sich nicht um Therapien/Behandlungen gemäß Vorsorgepauschale handelt.
Dazu gehören auch komplementäre Behandlungsmethoden, die nicht separat aufgeführt sind (wie z. B. Akupunktur, Homöopathie, Lasertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuraltherapie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweiseveterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert sind und sie entsprechend dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt angewandt, verordnet oder verschrieben werden.
(2) Tierärztliche Telediagnostik und -therapie (Telemedizin)
sofern diese durch einen Tierarzt durchgeführt wurde. Bei Telediagnostik oder -therapie erfolgt
keine Übernahme der Notdienstgebühr nach GOT.
Physiotherapie
Nach Überweisung durch den Tierarzt, ausgeführt von einem anerkannten Tierphysiotherapeuten. Je
Indikation werden insgesamt bis zu 10 Behandlungen von maximal 30 Minuten erstattet.
Physiotherapie, die im Rahmen des versicherten Nachbehandlungszeitraumes nach Operationen angewandt wurde, werden nicht auf diese 10 Behandlungen je Indikation angerechnet.
Verhaltenstherapie
Bei Diagnose einer schweren Verhaltensstörung zahlen wir die Kosten für eine Verhaltenstherapie.
Die Verhaltenstherapie muss von einem Tierarzt angewandt, verordnet oder verschrieben und von einem anerkannten Tier-Verhaltenstherapeuten durchgeführt werden. Je Indikation werden bis zu sieben Behandlungen von maximal 1,5 Stunden erstattet.
Hier wird nur die reine Behandlungszeit bezahlt.
Fahrtkosten/Fahrtzeiten des Behandlers sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Nicht versichert sind Verhaltenstherapien, die der Ausbildung oder normalen Erziehung des Tieres dienen.