Die Barmenia Tierkrankenversicherung bietet eine Pauschale für Gesundheitsleistungen und Heilbehandlungskosten und erklärt den Umfang des Versicherungsschutzes.
Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und diverse andere Behandlungen/Untersuchungen sind in den
Heilbehandlungskosten eigentlich nicht mitversichert.
Im Rahmen der Pauschale für Gesundheitsleistungen können Sie jedoch für einen Teil dieser
Behandlungen einen Zuschuss erhalten.
1. Folgende Behandlungen/Hilfsmittel/Präparate sind ausschließlich über die Pauschale für Gesundheitsleistungen versichert,
- chemische Kastration (Suprelorin Chip),
- operative Kastration/Sterilisation ohne medizinische Indikation,
- Vorsorgeuntersuchungen,
- freiwillige Untersuchungen,
- Gesundheitschecks einschließlich Blutuntersuchungen,
- Schutzimpfungen,
- vorsorgliche Wurmkur,
- Floh- und Zeckenvorsorge,
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten,
- Tragevorrichtungen, Gehhilfen und Geschirr sowie Pflegemittel,
- Ergänzungsfuttermittel einschließlich Vitaminpräparate und Diätfutter,
- Implantation eines Transponders bzw. Mikrochips nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen ISO-Norm inklusive Ausstellung eines EU-Heimtierausweises,
- Zahnsteinentfernung/Zahnreinigung,
- manuelle Entleerung des Analbeutels Kürzen der Krallen.
2. Bis zu welcher Höhe?
Gesundheitsleistungen aus der Pauschale können je Abrechnungsjahr bis zu der im Versicherungsschein dokumentierten Summe in Anspruch genommen werden.
Diese Leistung wird auf eine bestehende Jahreshöchstentschädigung angerechnet.