Die Barmenia Tierkrankenversicherung erläutert die Voraussetzungen und den Umfang der abgedeckten Operationskosten und informiert über den entsprechenden Schutzumfang.
1. Versicherungsfall
(1) Versichert ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres wegen
Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall). Der Versicherungsfall muss nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor Vertragsende eingetreten sein.
(2) Versichert ist auch die operationsvorbereitende Untersuchung sowie die befristete Nachbehandlung nach der Operation . Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende Untersuchung nicht versichert.
2. Beginn und Ende des Versicherungsfalls
(1) Beginn des Versicherungsfalls
Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versicherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststellung der Diagnose – die zu der Opperation führt – erforderlich war .
(2) Ende des Versicherungsfalls
Der Versicherungsfall endet mit Ablauf des versicherten Nachbehandlungszeitraums.
(3) Verlängerter Versicherungsfall
Sind wegen derselben Diagnose mehrere Operationen veterinärmedizinisch notwendig, so zählen diese Operationen, deren jeweilige operationsvorbereitende Untersuchung und deren jeweilige Nachbehandlungen danach als ein zusammenhängender Versicherungsfall. Dieser endet nach
dem Ende des versicherten Nachbehandlungszeitraums.
(4) Kosten für operationsvorbereitende Untersuchungen
Wird eine Operation durchgeführt, so erstatten wir auch die Kosten
- der Untersuchung, die zur Feststellung der Diagnose – die zu der Operation führt – erforderlich war, sowie
- für daran anschließende weitere Untersuchungen, die der Operationsvorbereitung dienen.
Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, einen Befund zu erheben. Inbegriffen sind Vorbericht, klinische Untersuchungen sowie spezielle Untersuchungen (z. B.
Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor).
Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Narkose/Operation, gilt die Operation als durchgeführt,
auch wenn der chirurgische Eingriff selbst noch nicht begonnen hatte.
(5) Kosten für Nachbehandlung
Zu den Kosten einer Operation zählen auch die Kosten für eine sich anschließende Nachbehandlung
nach der Operation.
Die Anzahl der versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage nach der Operation) wird im Versicherungsschein dokumentiert.Nachbehandlung ist eine im Rahmen eines operativen Eingriffes notwendige Behandlung, um die Gesundheit des versicherten Tieres wieder herzustellen, den Zustand zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Dazu gehören auch komplementäre Behandlungsmethoden (wie z. B. Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, Lasertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuraltherapie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert sind und sie entsprechend dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt angewandt, verschrieben oder verordnet werden.
Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen der Nachbehandlung einer über diesen Vertrag versicherten Operation insgesamt auf 10 Behandlungen mit maximal 30 Minuten Dauer begrenzt.
(6) Endet der Versicherungsvertrag vor Abschluss der Nachbehandlung, so bleiben laufende
Nachbehandlungen für maximal 15 Kalendertage nach der Operation weiter versichert.
Bei verlängerten Versicherungsfällen sind nur Operationen versichert, die während der Laufzeit des Vertrages durchgeführt werden.