Die Barmenia Tierkrankenversicherung informiert über allgemeine Ausschlüsse bei Heilbehandlungskosten und erläutert, welche Leistungen nicht versichert sind.
Die nachfolgend genannten Ausschlüsse gelten für alle Leistungsarten. Besondere Leistungsausschlüsse sind unter den jeweiligen Leistungsarten geregelt, diese gelten dann nur für die entsprechende Leistungsart.
1. Ausschluss bekannter Beeinträchtigungen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen, die Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes bekannt geworden sind.
Für Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen besteht im Rahmen dieser Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz.
Fehlentwicklungen im Sinne dieser Regelung sind Krankheiten, die nach dem aktuellen Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft angeboren, erblich bedingt oder erworben sind bzw. auf entwicklungsbedingten Anomalien beruhen.
2. Ausgeschlossene Operationen und sonstige (veterinärärztliche) Leistungen
Für die nachfolgend genannten Operationen (inklusive Voruntersuchung und Nachbehandlung) sowie
sonstige (veterinärärztliche) Leistungen werden keine Kosten übernommen.
Dies gilt für alle versicherten Leistungsarten.
a) Behandlungen oder Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen;
b) Behandlungen oder Operationen auf Grund des Brachycephalen Syndroms (z. B. Operation eines zu langen Gaumensegels);
c) Behandlungen oder Operationen aufgrund von Schäden, die Sie bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich herbeigeführt haben bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig erhoben haben;
d) Behandlungen oder Operationen von Krankheiten oder Unfällen, die durch Kriegsereignisse jederArt, Aufruhr, Aufstand und Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung entstehen;
e) Behandlungen oder Operationen aufgrund von Krankheiten oder Unfällen, die durch Erdbeben,
Überschwemmungen und Kernenergie entstehen;
f) Behandlungen oder Operationen aufgrund von Krankheiten, die infolge von Epidemien oder Pandemien entstehen;
g) Goldakupunktur/Goldimplantation/Golddrahtimplantation.
3. Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Trächtigkeit und Geburt
Nicht übernommen werden die Kosten für Behandlungen oder Operationen (inklusive Voruntersuchung und Nachbehandlung) von Krankheiten oder Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Decken oder der Scheinträchtigkeit des versicherten Tieres stehen.
Versichert sind einmalig je versichertes Tier
- die Operationskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Kaiserschnitt entstehen, der wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist;
- die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Geburt.