Die Barmenia Tierkrankenversicherung informiert darüber, wer versichert ist und erläutert, welche Tiere in den Versicherungsschutz einbezogen werden können..
Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Regelungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten
Tiere.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass dasjenige Tier, für dessen Behandlung Sie eine Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig identifizierbar ist.
Dies ist der Fall,
- wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung durch einen Chip mit Chipnummer oder durch
eine eintätowierte Nummer eindeutig gekennzeichnet und entsprechend in der von Ihnen
eingereichten Rechnung des behandelnden Tierarztes durch die Angabe der identischen
Nummer identifiziert ist, oder, - wenn eine bislang noch nicht erfolgte eindeutige Kennzeichnung des behandelten Tieres mittels einer Chipnummer oder einer eintätowierten Nummer auf unsere Anforderung nachgeholt und von Ihnen nachgewiesen wird.