Die Barmenia Gebäudeversicherung sichert im Premium Schutz eine Leistungsgarantie zu, die eine zuverlässige Absicherung im Schadensfall gewährleistet.
1. Tritt ein Schadensfall ein, für den wir nach diesen Versicherungsbedingungen nicht zur
Leistung verpflichtet sind, so erhalten Sie durch die Barmenia-Leistungs-Garantie dann Versicherungsschutz aus dieser Wohngebäudeversicherung, wenn
a) ein anderer in Deutschland zum Betrieb der Wohngebäudeversicherung zugelassener Versicherer zum Zeitpunkt des Schadeneintritts im Rahmen eines allgemein zugänglichen Wohngebäudetarifes (ohne dass es sich um beitragspflichtige Leistungserweiterungen handelt) für den eingetretenen Schaden eine Entschädigungsleistung zahlen würde und
b) Sie dies durch Vorlage der Versicherungsbedingungen nachweisen.
Bei der Entschädigungsberechnung wird die bei dem anderen Versicherer geltende Entschädigungsgrenze und/oder Selbstbeteiligung zu Grunde gelegt.
2. Gilt in der Wohngebäudeversicherung des anderen Versicherers für einen Schadensfall, für
den auch die Barmenia nach diesen Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz bietet,
a) eine höhere Entschädigungsgrenze als bei der Barmenia, so wird bei der Entschädigungsberechnung die höhere Entschädigungsgrenze des anderen Versicherers zu Grunde gelegt;
b) eine geringere Selbstbeteiligung als bei der Barmenia, so wird bei der Entschädigungsberechnung die geringere Selbstbeteiligung des anderen Versicherers berücksichtigt.
3. Von dieser Leistungsgarantie sind ausgeschlossen
a) Schäden, die Sie oder eine Person, deren Verhalten Sie sich zurechnen lassen müssen (vgl. Repräsentant) den Schaden vorsätzlich verursacht;
b) Einschlüsse und/oder Leistungserweiterungen
aa) auf Basis einer Allgefahrenversicherung
("All-Risk-Deckung") oder der Versicherung sog. "unbenannter Gefahren";
bb) die bei der Barmenia nur gegen zusätzlichen Beitrag versicherbar sind – z. B. die Versicherung von weiteren Naturgefahren (wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch), Glasbruch;
cc) für die Versicherung von Ableitungsrohren;dd) der Gefahren der Elektronikversicherung:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
- Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion;
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;
- Zerreißen infolge Fliehkraft;
- Überdruck oder Unterdruck;
- Wasser, Feuchtigkeit;
- Sturm, Frost oder Eisgang, oder Überschwemmung;
c) berufliche und gewerbliche Risiken;
d) Schäden durch Insekten, Schädlinge (z. B. Hausbockkäfer und Hausbockkäferlarven) sowie durch Schwamm/holzzerstörende Pilze.
e) Assistanceleistungen, versicherungsfremde Leistungen sowie von dem Vorversicherer extern zugekaufte Versicherungs- und Dienstleistungen.
Ein vorgenannter Ausschluss der Erweiterung des Versicherungsschutzes (nach Punkt 1. und 2.) gilt dann nicht, wenn ein Schaden – für den die Erweiterung des Versicherungsschutzes nach den vorgenannten Regelungen eigentlich ausgeschlossen wäre – bereits im Rahmen dieses Barmenia-Vertrages zu einer niedrigeren Entschädigungsgrenze oder einem höheren Selbstbehalt mitversichert ist.
In einem derartigen Fall wird bei der Entschädigungsberechnung die höhere Entschädigungsgrenze oder die geringere Selbstbeteiligung nach den Bedingungen des anderen Versicherers zu Grunde gelegt.
4. Versicherungssumme/Selbstbeteiligung
Unsere Entschädigungsleistung im Rahmen der Barmenia-Leistungs-Garantie ist begrenzt auf
250.000 EUR, höchstens jedoch auf den Versicherungswert der versicherten Sachen.
Ist für diesen Vertrag eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart, so wird diese bei der Entschädigungsberechnung berücksichtigt.