Die Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz enthält eine Definition von Gefahren bei Elektroanlagen und Geräten, um Eigentümern wichtige Informationen zu bieten.
1. Raub ist in folgenden Fällen gegeben:
(1) Anwendung von Gewalt
Der Räuber wendet gegen Sie Gewalt an, um Ihren Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl).
(2) Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
Sie geben versicherte Sachen heraus oder lassen sie sich wegnehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht. Ihnen stehen geeignete Personen gleich, die vorübergehend die versicherten Sachen für Sie aufbewahren.
2. Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben:
(1) Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes
Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt, mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen eindringt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde.
(2) Unberechtigtes Eindringen mit richtigem Schlüssel
Der Dieb dringt in den Raum eines Gebäudes mit einem richtigen Schlüssel ein. Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb vorher durch Einbruchdiebstahl oder Raub beschafft.
Der Einbruchdiebstahl oder Raub dieses Schlüssels kann auch außerhalb des Versicherungsorts erfolgt sein.
(3) Unberechtigtes Eindringen nach Manipulation (Hacken) von Smart Home-Sicherungskomponenten
a) Komponenten der Smart-Home-Sicherung sind Geräte, die die optische Überwachung des Versicherungsortes, des versicherten Gebäudes und die Kontrolle der Öffnung bzw. Schließung
der Gebäudeöffnungen beeinflussen (z. B. Melder, Sensoren, Kameras).
b) Einbruchdiebstahl liegt auch dann vor, wenn sich der Dieb widerrechtlichen Zutritt zu dem
durch Smart-Home-Komponenten im Sinne von a) ordnungsgemäß gegen unbefugtes Betreten und Eindringen des gesicherten Gebäudes durch Manipulation (Hacken) der Smart Home-Sicherungskomponenten verschafft hat.
Voraussetzung hierfür ist, dass weder Sie noch der Gewahrsamsinhaber eines Bedienelementes die Manipulation der Smart-Home Sicherungskomponenten durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hat. Die Manipulation ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind, sondern erst dann, wenn eine Außerkraftsetzung der Smart-Home Sicherungskomponenten durch eine befugte Person nach den gegebenen Umständen unwahrscheinlich ist.