Die Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz informiert über nicht versicherte Schäden durch Naturgefahren und hilft Eigentümern, Risiken zu verstehen.
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind
solche genannt - Schäden durch
a) Sturmflut;
b) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.
Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
c) Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von
oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
d) Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung;
Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden.
Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
e) Trockenheit oder Austrocknung.
Nicht versichert sind darüber hinaus Schäden an
f) nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an Sachen, die sich darin befinden;
g) Laden- und Schaufensterscheiben.