Die Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz informiert über nicht versicherte Schäden durch Leitungswasser und deren Auswirkungen auf die Absicherung.
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind
solche genannt - Schäden durch
a) Plansch- oder Reinigungswasser;
b) Schwamm (holzzerstörende Pilze);
c) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
d) Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
e) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
f) Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung; Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden;
g) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;
h) Sturm, Hagel.
i) Nicht versichert sind darüber hinaus Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.