Die Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz deckt Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes ab und schützt Eigentümer vor finanziellen Risiken.
1. Wir leisten Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung, die auf dem Versicherungsgrundstück und außerhalb des versicherten Grundstücks verlegt sind und der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, soweit Sie dafür eine Gefahr tragen.
2. "Punkt 1." gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
3. Versicherungsschutz besteht nicht,
wenn
a) Dichtungen undicht geworden sind;
b) Rohrstücke nicht bestimmungsgemäß liegen (Muffenversatz);
c) Wurzeln in Rohre hineingewachsen sind, selbst wenn dadurch ein Materialschaden am Rohr oder an der Dichtung entstanden ist.
4. Entschädigungsgrenze
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 EUR begrenzt.
Diese Leistungsgrenze entfällt, wenn
a) das versicherte Gebäude bei Eintritt des Schadensfalles nicht älter als 30 Jahre war oder
b) Sie im Schadensfall nachweisen, dass
- in den letzten 10 Jahren vor Eintritt des Schadensfalles eine Dichtheitsprüfung des Entwässerungssystems des versicherten Gebäudes durchgeführt wurde und
- keine Mängel oder Schäden festgestellt wurden bzw. die dabei beanstandeten Mängel oder Schäden nachweisbar erfolgreich behoben wurden.