Die Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz regelt die Schadenfeststellung bei gedehnten Versicherungsfällen und einem Versichererwechsel.
Tritt nach einem unmittelbaren Wechsel der Wohngebäudeversicherung zur Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (Nachversicherer) ein Schaden ein, dessen genauer Entstehungszeitpunkt (erstes Einwirken des versicherten Risikos auf eine versicherte Sache) Sie auch durch ein Gutachten nicht bestimmen können, so sind wir als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei uns bestehenden Vertrages für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig.
Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist
der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.