Die Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz erläutert die Besonderheiten bei Kündigungen und angemeldeten Realrechten für eine klare Absicherung.
Hat ein Realgläubiger sein Grundpfandrecht angemeldet, ist eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses durch Sie für die Gefahren der Feuerversicherung (Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung) in folgenden Fällen wirksam:
a) Sie haben mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrags nachgewiesen, dass
zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung spätestens zulässig war, das Grundstück nicht mehr mit dem Grundpfandrecht belastet war
oder
b) Sie haben mindestens einen Monat vor Ablaufdes Versicherungsvertrags nachgewiesen, dassder Realgläubiger der Kündigung zugestimmt hat.
Dies gilt nicht für eine Kündigung nach Veräußerung oder im Versicherungsfall.