Die Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz bietet Regelungen für Wohnungs- und Teileigentum, um Eigentümer umfassend abzusichern.
1. Bei Verträgen mit Wohnungseigentümergemeinschaften gilt:
Wenn wir wegen des Verhaltens einzelner Wohnungseigentümer ganz oder teilweise leistungsfrei sind, bleiben wir den übrigen Wohnungseigentümern zur Leistung verpflichtet.
Das gilt für deren Sondereigentum und deren Miteigentumsanteile.
2. Nicht oder teilweise entschädigt wird der Miteigentumsanteil desjenigen, gegenüber dem wir ganz oder teilweise leistungsfrei sind.
Die übrigen Wohnungseigentümer können dennoch Entschädigung für diesen Miteigentumsanteil verlangen. Das setzt voraus, dass diese zusätzliche Entschädigung verwendet wird, um das gemeinschaftliche Eigentum wiederherzustellen.
Der Wohnungseigentümer, gegenüber dem wir ganz oder teilweise leistungsfrei sind, muss uns diese zusätzliche Entschädigung ersetzen.
3. Für die Gebäudeversicherung bei Teileigentum gelten Punkt 1. und 2. entsprechend.